AGB – Raum- und/oder Materialbuchung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RESQmed® GmbH & Co. KG über die Vereinbarung von Seminar oder sonstiges Räumen sowie Materialausleihe zwischen der RESQmed® GmbH & Co. KG – im nachfolgenden „RESQmed“ genannt – und dem potenziellen Kunde.

 

 

1. Allgemeines

Zwischen den Parteien besteht die Möglichkeit zur Nutzung / Anmietung des firmeneigenen Materials oder Raumressourcen o.ä. Hierüber wird eine entsprechende Nutzungs-, Leih- oder Mietvereinbarung (schriftlich oder mündlich) getroffen und eventuelle Kosten vereinbart.

2. Buchung, Übernahme, Rückgabe

Die Anfrage der Buchung erfolgt über unser Officemanagement schriftlich, fernmündlich oder persönlich. Die entsprechende Nutzung wird sofort bei Anfrage exklusiv reserviert und bereitgehalten. Die Buchung wird schriftlich und verbindlich per Auftragsbestätigung zugesichert.

Übernahme oder Rückgabe ist jederzeit zu den offiziellen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache möglich. Für die Dauer der Leihgabe inkl Transportzeiten ist der Nutzer für den überlassenen Gegenstand verantwortlich.

3. Stornogebühren

Stornierung bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin:      25% des Mietpreises netto

Stornierung < 7 Tage vor dem gebuchten Termin:          50% des Mietpreises netto

Stornierung < 3 Tage vor dem gebuchten Termin:         100% des Mietpreises netto

4. Haftung für die Leihgabe

Der reservierte, gebuchte oder verleihende Gegenstand bleibt Eigentum der RESQmed® GmbH & Co. KG. Diese sichert einen ordnungsgemäßen Zustand vor Leihgabe zu.

Der Kunde versichert den ordnungsgemäßen Umgang / Nutzung der Leihgabe und haftet für Schäden während einem möglichen Transport (sofern kein versicherter Transport vereinbart wurde) sowie während der Leihdauer und Nutzung in vollem Umfang für eine eventuelle Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur. Vollständige Übergabe und mögliche Einweisung werden schriftlich dokumentiert.

5. Form

Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erfolgen.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

Stand und Gültig ab: 01.01.2018

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