Bei Neu- oder Anbauten und genehmigungspflichtigen Umbauten oder Nutzungsänderungen werden heutzutage behördlicherseits Brandschutzkonzepte und Gutachten von Brandschutzsachverständigen gefordert. Ohne diese fachliche Beurteilung erhält man selten noch eine entsprechende Bau-/ Nutzungsgenehmigung. Insbesondere bei Sonderbauten und sonstigen Gebäuden mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen wird in den meisten Bundesländern inzwischen ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutznachweis als Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.
Aber leider zeigt die Vergangenheit, dass zahlreiche Brände -auch in namhaften Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen- zu hohen Schäden bishin zur Schließung geführt haben. Organisatorische Fehler, technische Mängel, aber vor allem fehlende Brandmelde- und Löschanlagen führten zu diesen Schäden, welche laut Versicherungsangaben weit über 250 Millionen Euro lag!
Nur mit einem sinnvollen Brandschutzkonzept und einem leistungsfähigen Brandschutzmanagement kann ein Unternehmen heutzutage erfolgreich am Markt agieren. Gesicherte und schadenfreie Betriebsabläufe, Optimierung und Verbesserungen von Arbeitsabläufen, Entwicklung von Brandschutzprozessen und eine effiziente Gefahrenabwehr- und Notfallplanung sichern ihr Unternehmen.
Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster: „Es entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand, daß in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweißt nicht, daß keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß.“
Aufsichtsbehörden fordern im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren häufig die Vorlage von Brandschutzkonzepten. Die Erstellung wird dann erforderlich wenn von den baulichen Anforderungen der Bauordnung abgewichen werden soll bzw. es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbau nach §54 BauO NRW, wie z. B. Industriebau, Krankenhaus, Schule etc.) handelt.
Es gilt daher, als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung (Neubau oder Sanierung) in Übereinstimmungen mit der jeweils gültigen Bauordnung, den anerkannten Regeln der Technik, der Bauordnungsbehörde und der Feuerwehr entsprechende Konzepte – Brandschutzkonzepte – aufzustellen.
Wir leisten die erforderliche Unterstützung beim Genehmigungsverfahren durch ganzheitliche Brandschutzkonzepte sowie durch erforderliche Nachweise und Gutachten. Die Planungsleistungen werden in jeder Projektphase – von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung – um zeichnerische Dokumentationen ergänzt. So liegen selbst bei komplizierten Bauwerken eingängige Visualisierungen der notwendigen Maßnahmen vor.
Mit der Fertigstellung liegt Ihnen eine umfangreiches Brandschutzkonzept, mit oder ohne Brandlastermittlung, für Ihre Baumaßnahme bzw. für Ihr bestehendes Gebäude vor. Eine klare Struktur zeigt Mängel auf und visualisiert zugleich die erforderlichen Lösungsansätze ggfs. durch Ingenieurmäßige Nachweisverfahren. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die erforderlich sind / werden, um die zu erwartenden Brandschäden / Brandgefahren auf ein verantwortbares Maß – vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus vorangegangen Schadenfeuern – zu reduzieren.