Brandschutzbeauftragter

In vielen Betrieben ist ein Brandschutzbeauftragter notwendig. Seine Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung sind in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 beschrieben.

Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus § 10 Abs.2 des Arbeitsschutzgesetztes sowie sonstigen Sondervorschriften.
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber / Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen.
Er trägt dazu bei, Gefahren rechtzeitig zu erkennen, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Daneben sorgt er unter anderem für die Ausbildung der Mitarbeiter zum Brandschutz-/Evakuierungshelfer.

Um das Unternehmen zu entlasten wird die Position des Brandschutzbeauftragten oftmals ausgegliedert und von externen Unternehmen übernommen. Unsere Mitarbeiter verfügen über notwendige Qualifikation und Erfahrung den Brandschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Beauftragten zubestimmen.

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