11.01.2021: Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW lässt in Teilen die Durchführung der ERSTE HILFE Kurse zu. Wir versichern an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir das öffentlich ausgeschriebene Kurssortiment entsprechend der Verordnung ordnungsgemäß angezeigt und zusätzlich um die Erteilung einer Genehmigung gebeten haben. Selbstverständlich werden die Kurse gemäß den gültigen Lehr- und Hygienerichtlinien durchgeführt. Bitte achten Sie persönlich ebenfalls auf eine entsprechende Kontaktreduzierung, Abstand und bringen eine FFP2-Maske zum Kurs mit, vielen Dank!
18.05.2020: Mit Inkraftsetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung für NRW sowie den konkretisierten Vorgaben zum Arbeitsschutz der DGUV und BMAS sind wir glücklicherweise wieder in der Lage unser Kursangebot aufzunehmen!
Ab sofort können Sie wieder wie gewohnt persönlich, telefonisch oder per elektronischen Medien einen eigenen innerbetrieblichen Kurs buchen oder aber auch in unseren öffentlichen Kursen teilnehmen.
Für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Vorhaltung der Hygienemassnahmen bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, ebenso für die sachlichen Voraussetzungen wie Seminarraum uä. Bitte halten Sie daher ausreichend Hygienemittel, Mund-Nasen-Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie gerne bei Beschaffung oder beraten Sie entsprechend der gültigen Vorgaben – sprechen Sie uns an!
Bleiben Sie gesund, ihr RESQmed-Team
Sehr geehrte Kunden, heute haben wir die langersehnte Auskunft des zuständigen Gesundheitsamtes in Bezug auf die Maßnahmen und Runderlasse NRW bezüglich unserer Dienstleistung erhalten.
Derzeitiger Sachstand ist es, dass es kein Verbot für unsere Kurse bzw Dienstleistung gibt und diese im Rahmen der Arbeitsschutzvorsorge durchgeführt werden dürfen. (Entscheidung trifft der jeweilige Unternehmer im Rahmen seiner Selbstverwaltungshoheit); dies entspricht ebenfalls der veröffentlichten Information der DGUV.
Wir möchten an dieser Stelle nicht über den grundsätzlichen Sinn der Maßnahmen bzw. auch Absagen diskutieren, daher bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit zur kostenfreien Umbuchung der geplanten Kurse mit fixer Terminplanung für die zweite Jahreshälfte an und sind telefonisch unter 02203-94798700 oder per WhatsApp für Sie erreichbar!
Bleiben Sie gesund, bis bald!
Ihr #RESQmed – Team
Sichern Sie sich direkt die neuen Termine für unsere offenen Kurse in Köln im Bereich Brandschutzhelfer oder Erste Hilfe… Anmeldung direkt Online möglich!
Download Kurstermine2019 oder direkte Anmeldung unter www.kurse.resqmed.de
Wir möchten euch auf unseren neuen Erste-Hilfe-Kind Kurs „Pänz und Aua!“ aufmerksam machen!
Der Kurs bietet umfangreiche Informationen zu Notfällen und trägt zur Prävention beim Umgang mit Kindern und Babies bei. Der Kursinhalt ist speziell auf die Wünsche der Teilnehmer zugeschnitten. Eltern, Großeltern, Erzieher und andere Interessierte sollen von unserem Kurs profitieren.
Bei einer geringen Teilnehmeranzahl bieten wir offene Kurse in unserem Seminarraum an.
Wenn ihr Fragen habt dürft ihr uns gerne kontaktieren!
Wir freuen uns auf euch 🙂
Wir -die RESQmed- sind Experten für Brandschutz, Erste Hilfe und Notfallvorsorge. Als Partner unterstützen wir zahlreiche Unternehmen deren präventive Maßnahmen im Hinblick auf die geltenden Vorschriften effizient zu erfüllen. Außerdem sind wir seit vielen Jahren ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung in „Erste Hilfe“. Um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, suchen wir zum 01.07.2018 an unserem Sitz in Köln
eine/-n
Ihre Aufgaben
Ihre Voraussetzungen
Wir bieten
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung ausschließlich elektronisch mit Anlagen und Gehaltsvorstellung an:
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 02203/94798700 oder der oben genannten E-Mail-Adresse gern zur Verfügung.
Wir freuen uns Sie vielleicht bald im Team begrüßen zu dürfen!
RESQmed GmbH & Co.KG® – Edmund Rumpler Str.6 – 51149 Köln – www.RESQmed.de
Ab 01.11.2017 stellt die BGW ihr Abrechnungsverfahren um – eine Kostenzusage von der BGW ist zwingend vor der Schulung einzuholen!
Ein Unternehmen erfährt dann sofort, ob die BGW die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer übernimmt oder selbst hierfür aufkommen muss.
Dazu gibt das neue komfortable Online-Abrechnungsverfahren die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Das Ergebnis ist dann eine ausgefüllte Teilnehmerliste, die uns als Ausbildungsorganisation übergeben werden muss und als Abrechnung dient.
ERINNERUNG:
Ähnliches Verfahren gilt -wie bereits mitgeteilt- auch für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Über den Link werden Sie zum dazugehörigen Online-Abrechnungsverfahren weitergeleitet.
Auch das bekannte Gutscheinverfahren der Unfallkassen und deren Kostenübernahmebestätigung ist gleich geblieben und vor Kursdurchführung notwendig.
Wir -die RESQmed- sind Experten für Brandschutz, Erste Hilfe und Notfallvorsorge. Als Partner unterstützen wir zahlreiche Unternehmen deren präventive Maßnahmen im Hinblick auf die geltenden Vorschriften effizient zu erfüllen. Außerdem sind wir seit vielen Jahren ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung in „Erste Hilfe“.
Um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (40 Stunden/Woche) oder Teilzeit (20 Stunden/Woche) an unserem Sitz in Köln
eine/-n
Ihre Aufgaben:
Ihre Voraussetzungen:
Wir bieten:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung ausschließlich elektronisch mit Anlagen und Gehaltsvorstellung an:
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 02203/94798700 oder der oben genannten E-Mail-Adresse gern zur Verfügung.
Wir freuen uns Sie vielleicht bald im Team begrüßen zu dürfen!
Seit 2017 wird für die Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen über die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) ein neues und einheitliches Abrechnungsformular von der DGUV bereitgestellt und löst damit alle anderen ab. Die aktuelle Vorlage dazu findet ihr HIER
Was hat sich für Unternehmen bei der Abrechnung geändert?
Die Unfallversicherungsträger erwarten das jedes Unternehmen vorher Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger aufnimmt; eine Abrechnung erfolgt wie bisher von der zugelassenen Ausbildungsstelle unmittelbar mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Es gibt vereinzelt neue Vorgaben (Alter, Berufsgruppen, in Ausbildung uä) welche Teilnehmer übernommen werden.
Bei öffentlichen Trägern welche eine Ausbildung oder Training in Erste Hilfe durchführen lassen möchten werden von den zuständigen Unfallkassen im Anschluss die beantragten Gutscheine für die Ausbildung zugesandt. Diese Gutscheine müssen zusammen mit dem überarbeiteten Abrechnungsformular am Tag der Schulung dem Ausbildungsunternehmen überreicht werden.
Eine Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft „Nahrungsmittel und Gastgewerbe“. Auch hier muss das Unternehmen vor der Erste Hilfe Schulung zunächst Kontakt mit der BGN aufnehmen und die Kostenübernahme abwarten. Die BGN versendet keine Gutscheine sondern spezielle Abrechnungsformulare. Am Tag der Schulung muss dann ausschließlich das Abrechnungsformular der BGN überreicht werden. Weitere Informationen dazu findet ihr HIER
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter, einfach anrufen!
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