Zur Terminabstimmung Gruppenausbildung bzw. Kurse melden Sie sich bitte telefonisch oder per email. Sie erreichen uns persönlich MO-FR ab 9 Uhr unter der Rufnummer 02203 / 94798700 (gleiche Nummer für WhatsApp).

Sprechen Sie uns gerne für individuell angepasste Seminarinhalte aus den Bereichen Erste-Hilfe, Notfallmedizin oder Brandschutz an oder nutzen den direkten Button „Eigenen Kurs anforderen (Betriebe / Schulen / Vereine)“.

Aufgrund des coronabedingten Aufholbedarfs an Firmenkursen können aktuell keine Einzelteilnehmerplätze zur Verfügung gestellt werden.

UPDATE: Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen sind alle weiteren Schutzmaßnahmen wie zB. Maskenpflicht und Abstandsregelungen freiwillig geworden. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.

MAR 2022: Mit Aktualisierung der Covid Arbeitsschutzverordnung des Bundes sowie des Infektionsschutzgesetzes hat auch NRW die COVID-Regeln etwas angepasst… Jedoch gilt für Veranstaltungen in Innenräumen mit wenigen Ausnahmen weiterhin die 3G-Regel sowie Maskenpflicht.

NOV/DEZ 2021: Aufgrund der weiterhin anhaltenden pandemischen Lage (Corona) bitte wir um Beachtung der jeweils aktuell gültigen Bestimmungen nach den landesspezifischen Corona-Schutz-Vorgaben sowie den entsprechenden Arbeitsschutzregeln.

Gerne stehen wir für Detailfragen zur Verfügung, müssen jedoch explizit aufgrund der dynamischen Entwicklung und auch kurzfristigen Änderungen durch die Behörden auf die Eigenverantwortlichkeit hinweisen!

Jeder Kunde/Teilnehmer ist eigenverantwortlich für die Umsetzung und Durchführung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen verpflichtet, ein Haftung durch RESQmed® GmbH & Co. KG wird ausdrücklich ausgeschlossen.


28.05.2021: Seit heute ist für NRW das Stufenkonzept in Kraft getreten und bis auf wenige Ausnahmen gilt derzeit für die Kurse eine Negativ-Test-Pflicht oder vergleichbare Nachweise.

09.03.2021: Seit heute morgen ist eine neue Version der Coronaschutzverordnung in NRW veröffentlicht und in Kraft getreten. Nunmehr sind generell Erste Hilfe Kurse in NRW unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln §§2-4a der Verordnung in NRW erlaubt. Endlich sind unsere Worte gehört worden und wir können nach langer Zeit wieder ohne aufwendige und individuelle Ausnahmegenehmigungen unser Seminargeschäft in Teilen aufnehmen. Hoffentlich folgt der Berwich Brandschutz auch bald…

08.03.2021: Dank der Eingabe unseres Bundesverbandes VpEH e.V. und unserer eigenen Offensive wurde aufgrund der Öffnung der Fahrschulen am heutigen Tage auch die Ausbildung der Ersten Hilfe für Führerschein gleichgesetzt und erlaubt.


05.03.2021: Der aktuelle Lockdown wurde auch für unsere Branche wiederum verlängert. Nach aktueller Rechtslage sind zum Teil weiterhin nur berechtigte Personenkreise als Teilnehmer zugelassen. Leider variieren die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich und auch innerhalb eines Bundeslandes kommt es vermehrt zu örtlich unterschiedlichen Regelungen – ein unzumutbarer Zustand!

Wir haben heute selbstständig, wie auch über unseren Bundesverband, die zuständigen Ministerien und Politik aufgefordert hier dringend Abhilfe zu schaffen. Es ist rational auch nicht nachvollziehbar, wie man Fahr-, Flug- und Bootsschuken uä öffnen kann, für die Ausbildung notwendige Erste Hilfe Kurse aber beispielsweise nicht freigibt und weiterhin untersagt…

Seit Beginn der Pandemie und dem ersten Berufsverbot im letzten Jahr, hat die Branche erheblichen Aufwand und Kosten in Hygienekonzepte, Anpassung der Kursabwicklung und Veränderung der Leitfäden uvm investiert die sich auch bewährt hatten. Ebenso ist kein einziger Fall bekannt, bei dem sich Menschen in Aus-/Fortbildungen mit dem Virus infiziert haben und zur Ausbreitung beigetragen haben.

Es ist zwingend an der Zeit für Veränderungen, der Rückstau und Bedarf an Kursen und Teilnehmern sowohl im beruflichen wie aber auch im Freizeit oder privaten Bereich ist zwischenzeitlich erheblich…

11.01.2021: Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW lässt in Teilen die Durchführung der ERSTE HILFE Kurse zu. Wir versichern an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir das öffentlich ausgeschriebene Kurssortiment entsprechend der Verordnung ordnungsgemäß angezeigt und zusätzlich um die Erteilung einer Genehmigung gebeten haben. Selbstverständlich werden die Kurse gemäß den gültigen Lehr- und Hygienerichtlinien durchgeführt. Bitte achten Sie persönlich ebenfalls auf eine entsprechende Kontaktreduzierung, Abstand und bringen eine FFP2-Maske zum Kurs mit, vielen Dank!

18.05.2020: Mit Inkraftsetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung für NRW sowie den konkretisierten Vorgaben zum Arbeitsschutz der DGUV und BMAS sind wir glücklicherweise wieder in der Lage unser Kursangebot aufzunehmen!

Ab sofort können Sie wieder wie gewohnt persönlich, telefonisch oder per elektronischen Medien einen eigenen innerbetrieblichen Kurs buchen oder aber auch in unseren öffentlichen Kursen teilnehmen.

Für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Vorhaltung der Hygienemassnahmen bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, ebenso für die sachlichen Voraussetzungen wie Seminarraum uä. Bitte halten Sie daher ausreichend Hygienemittel, Mund-Nasen-Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gerne bei Beschaffung oder beraten Sie entsprechend der gültigen Vorgaben – sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund, ihr RESQmed-Team

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